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   VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 CS 06.2958   

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https://dejure.org/2006,8184
VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 CS 06.2958 (https://dejure.org/2006,8184)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2006 - 24 CS 06.2958 (https://dejure.org/2006,8184)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 24 CS 06.2958 (https://dejure.org/2006,8184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen die Untersagung jeglicher Erwerbstätigkeit eines ausreiseverpflichteten Ausländers; Vertretenmüssen des Ausreisehindernisses durch den Ausreiseverpflichteten; Qualifizierung der Untersagung der Erwerbstätigkeit als Nebenbestimmung; Folgen einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; AufenthG § 46 Abs. 1; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 60 a Abs. 5; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1
    D (A), Duldung, Mitwirkungspflichten, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Auflage, Erwerbstätigkeit, Wohnsitzauflage, Gemeinschaftsunterkünfte, räumliche Beschränkung, auflösende Bedingung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 114 Satz 1; ; AufenthG § 46 Abs. 1; ; AufenthG § 61 Abs. 1 Satz 2; ; AufenthG § 60 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 CS 06.2958
    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags wird aber bereits dann genügt, wenn ein ausdrücklicher Antrag zwar nicht gestellt wurde, sich das Rechtsschutzziel aber mittels Auslegung aus den Gründen unter Bezugnahme auf Anträge in der ersten Instanz eindeutig ergibt (VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388; vgl. auch Kopp/Schenke, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Aufl. 2005, RdNr. 41 zu § 146 VwGO).
  • VGH Bayern, 19.12.2005 - 24 C 05.2856

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 CS 06.2958
    Offen ist allerdings, ob der Antragsteller auch in ausreichendem Umfang initiativ geworden ist, um das bestehende Ausreisehindernis zu beseitigen (siehe zu den im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG bestehenden gegenseitigen Pflichten: BayVGH vom 19.12.2005 BayVBl 2006, 436).
  • VGH Bayern, 07.04.2003 - 10 CS 03.339

    Verschärfte Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 S. 3

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 CS 06.2958
    Es liegt also kein Fall vor, in dem sich das verfolgte Rechtsschutzziel nicht unzweifelhaft ermitteln lässt (siehe hierzu BayVGH vom 7.4.2003 NVwZ 2003, 766).
  • VG Stuttgart, 21.10.2009 - 11 K 3204/09

    Ausländerrecht - Meldeauflage als Sanktion

    Dies ist insbesondere dann nicht mehr der Fall, wenn die Maßnahmen, Bedingungen und Auflagen in erster Linie Sanktionscharakter haben und sich vornehmlich als schikanös darstellen (vgl. VGH München, Beschluss vom 21.12.2006 - 24 CS 06.2958 - BayVBl. 2007, 567).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 2404/06

    Streitwert bei Klage auf Duldung

    Der Auffangstreitwert ist in Rechtsstreitigkeiten über die Erteilung einer Duldung oder über Auflagen zu einer Duldung auch nicht zu halbieren (so aber BayVGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 24 CS 06.2958 - juris; weitere Rechtsprechungsnachweise zu dieser Gegenauffassung im Beschluss des VGH Bad.-Württ. vom 27.2.2002, a.a.O.).
  • VG Augsburg, 11.05.2010 - Au 1 K 10.266

    Verpflichtung zur Aufenthaltsnahme im Stadtgebiet ... nach bestandskräftiger

    Die Beklagte hat nach dieser Vorschrift die Befugnis, hinsichtlich des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer über die Beschränkung des § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hinaus weitere Bedingungen und Auflagen anzuordnen, insbesondere den räumlichen Aufenthalt des Ausländers auf einen bestimmten Ort zu begrenzen (vgl. BayVGH vom 21.12.2006 Az. 24 CS 06.2958, BayVBl 2007, S. 567 ff., S. 568 - RdNr. 39).

    Eine primär auf eine Sanktion des Verhaltens gerichtete Anordnung ist unverhältnismäßig (BayVGH vom 21.12.2006 a. a. O., RdNr. 40; Funke-Kaiser a. a. O., RdNr. 35.1 zu § 61 AufenthG).

  • VG Dessau, 20.11.2008 - 3 A 115/08

    D (A), Duldung, abgelehnte Asylbewerber, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinreichtung,

    Zwar ist danach die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft im Einzelfall unter anderem zulässig, wenn dadurch die Ausreise gefördert werden kann (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - 24 CS 06.2958 - VG München, Beschl. v. 12. März 2007 - M 4 S 07.557 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Eine Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft ist gerade nicht von vornherein geeignet, die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen zu erhöhen; eine solche Maßnahme darf auch keine reine Sanktion eines (möglichen) Fehlverhaltens darstellen (so auch VGH Bayern, Beschl. v. 21. Dezember 2006, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 29.06.2009 - 11 K 1870/09

    Erteilung einer befristeten Duldung

    Dies ist insbesondere dann nicht mehr der Fall, wenn eine Nebenbestimmung in erster Linie Sanktionscharakter hat und sich vornehmlich als schikanös darstellt (vgl. VGH München, Beschluss vom 21.12.2006 - 24 CS 06.2958 - BayVBl. 2007, 567).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2009 - 18 B 984/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 - und vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 108 mit weiteren Nachweisen, der sich der Senat bereits mit Beschluss vom 3. Mai 2000 - 18 B 509/00 - angeschlossen hat und die er seitdem ständig praktiziert, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2004 - 18 E 751/04 - , vom 26. April 2005 - 18 E 420/05 -, vom 10. Dezember 2008 - 18 B 1836/08 - und vom 6. Mai 2009 - 18 E 480/09 - ebenso OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 17 E 165/05 - und vom 11. Dezember 2008 - 19 E 1573/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 24 CS 06.2958 -, ist ein auf die Erteilung einer Duldung bzw. Gewährung von Abschiebungsschutz gerichtetes Begehren im Hauptsacheverfahren mit der Hälfte des Auffangwertes und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit wiederum der Hälfte hiervon, also einem Viertel des Auffangwertes angemessen bewertet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 18 E 353/16

    Bemessung des Streitwertes bei einem auf die Erteilung einer Duldung bzw.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 - und vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 108 m. w. N., der sich der Senat seit dem Beschluss vom 3. Mai 2000 - 18 B 509/00 - angeschlossen hat, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2004 - 18 E 751/04 - , vom 26. April 2005 - 18 E 420/05 -, vom 10. Dezember 2008 - 18 B 1836/08 -, vom 6. Mai 2009 - 18 E 480/09 -, vom 28. Juli 2009 - 18 B 984/09 -, vom 14. Mai 2010 - 18 B 372/10 -, vom 1. August 2011 - 18 E 835/11 - und vom 15. März 2016 - 18 E 238/16 - ebenso OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 17 E 165/05 - und vom 11. Dezember 2008 - 19 E 1575/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 24 CS 06.2958 -, ist ein auf die Erteilung einer Duldung bzw. Gewährung von Abschiebungsschutz gerichtetes Begehren im Hauptsacheverfahren gemäß § 52 Abs. 1 GKG mit der Hälfte des Auffangwertes und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit wiederum der Hälfte hiervon, also einem Viertel des Auffangwertes angemessen bewertet.
  • VG Münster, 01.03.2010 - 8 K 2134/08

    Maßnahmen zu mittelbaren Förderung der Ausreise eines ausreisepflichtigen

    Die Aufenthaltsbeschränkung bewirkt zwar nicht unmittelbar, dass die Beschaffung von Passersatzpapieren beschleunigt oder effektiver gestaltet wird (darauf abstellend die Geeignetheit einer Aufenthaltsbeschränkung bezweifelnd BayVGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 24 CS 06.2958 -, BayVBl. 2007, 567 = juris; Beschluss vom 24. November 2006 - 24 CS 06.2815 -, juris; dagegen die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung annehmend Beschluss vom 5. Juni 2007 - 24 CS 07.1014 -, juris).
  • VG Saarlouis, 22.10.2010 - 2 K 1824/09

    Verpflichtung eines abgelehnten Asylbewerbers, der eine Gemeinschaftsunterkunft

    Die von den Klägern zur Stützung ihrer abweichenden Rechtsauffassung benannten Gerichtsentscheidungen - u.a. OVG Lüneburg vom 19.04.1996 - 4 M 625/96 - und VGH München vom 21.12.2006 - 24 CS 06.2958 - betreffen andere Sachverhaltskonstellationen, in denen die Ausländer ersichtlich nicht durch bestandskräftige Bescheide bereits einer Gemeinschaftsunterkunft zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesen worden waren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2009 - 18 E 480/09

    Streitwertbeschwerde Einzelrichter

    Bruns in HK-AuslR, 2008, AufenthG § 60a Rn. 49, keinerlei Erwähnung findet, der sich aber der Senat bereits mit Beschluss vom 3. Mai 2000 - 18 B 509/00 - angeschlossen hat und die er seitdem ständig praktiziert vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juni 2004 - 18 E 751/04 - , vom 1. Oktober 2004 - 18 E 1175/04 -, vom 26. April 2005 - 18 E 420/05 - und vom 10. Dezember 2008 - 18 B 1836/08 - ebenso OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 17 E 165/05 - und vom 11. Dezember 2008 - 19 E 1573/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 24 CS 06.2958 -, ist ein auf die Erteilung einer Duldung gerichtetes Begehren im Hauptsacheverfahren mit der Hälfte des Auffangwertes - hier also 2.500,00 EUR - angemessen bewertet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 18 E 298/10

    Auslegung des Begriffs der hinreichenden Aussicht auf Erfolg i.R.d. Gewährung von

  • VG Bayreuth, 31.10.2011 - B 1 K 09.925

    Ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerberin; Gestattung der Ausübung einer

  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 19 C 09.2053

    Duldung, Nebenbestimmung, Unbestimmtheit, Prozesskostenhilfe, Feststellungsklage,

  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 19 C 09.2087

    Duldung, Nebenbestimmung, Unbestimmtheit, auflösende Bedingung,

  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 19 C 08.1044

    Duldung mit räumlicher Beschränkung; gesetzliche Erlaubnis zum vorübergehenden

  • VG Würzburg, 22.03.2007 - W 7 K 06.248

    D (A), Duldung, Nebenbestimmung, räumliche Beschränkung, Ermessen,

  • VG Ansbach, 10.07.2007 - AN 19 K 07.00244

    D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Nebenbestimmung, isolierte Anfechtungsklage,

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